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Newsletter Reiki Magazin 2/2004
Liebe Reiki-Freundinnen und -Freunde, zunächst ein Nachtrag zu dem letzten Newsletter und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (siehe auch http://www.reiki-magazin.de/e4098): Das Urteil selbst wurde vom Bundesverfassungsgericht online gestellt, es kann unter http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html abgerufen werden. Dann werden es schon einige gemerkt haben: Der Internet-Server des Reiki Magazins ist umgezogen. Wir haben jetzt ein richtig gutes Online-System, dass uns die Pflege unserer Webseiten wesentlich erleichtert. In den nächsten Monaten werden wir einige Verbesserungen umsetzen. Allerdings hat es anfangs teilweise ein bisschen geklemmt, und auch jetzt können noch an einigen Ecken und Enden ein paar Fehler auftreten. Wenn mal etwas nicht so funktioniert ... schaue einfach am nächsten Tag noch einmal vorbei. Wir arbeiten dran. :-) Leider sind Bestellungen an uns (Probehefte, Abos, Nachbestellungen), die in der Zeit vom 22.-28. März über www.reiki-magazin.de an uns abgeschickt wurden, wohl jetzt im Internethimmel, ohne vorbei bei uns vorbeizuschauen. Wer also in dieser Zeit etwas bestellt hat, möge die Bestellung wiederholen. Vielen Dank. Wir wünschen dir einen schönen Frühling! Jürgen Kindler für die Redaktion des Reiki Magazins |
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